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Bundeswehr-Beurteilungssystem ist rechtswidrig

Wehrdienstsenat gab klagendem Soldaten recht

Beurteilungssystem rechtswidrig

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig entschied, dass das Beurteilungssystem für Bundeswehrsoldaten rechtswidrig sei. Ein Bundeswehrsoldat hatte geklagt, weil seine Beurteilung nach dem neuen System schlechter als zuvor ausfiel.

 

Die im Januar 2007 erlassenen neuen Verwaltungsvorschriften zu den dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv 20/6) und legte damit auch verbindliche Richtwerte für die Bewertung der Leistungen der Soldaten auf ihrem Dienstposten fest. So wurden bisher alle Soldaten (vom Feldwebel/Bootsmann aufwärts) entsprechend ihrem Dienstgrad Vergleichgruppen zugeordnet. Innerhalb der Vergleichsgruppen wiederum orientiert sich die Leistungsbewertung an vorgegebenen Mittelwerten bzw. Mittelwertintervallen, um eine Streckung des verteilten Notenspektrums zu gewährleisten und die „inflationäre Vergabe guter Wertungen einzudämmen“ - so das Gericht.

 

Eine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit mit weitreichenden Folgen:

In dem Verfahren wurde entschieden, daß eine derartig weitreichende Umgestaltung des Beurteilungssystem per Erlass nicht ausreichend ist. Wegen der Auswirkung auf das Fortkommen des Soldaten hätte die Soldatenlaufbahnverordnung entsprechend angepaßt werden müssen.

Mit diese Einzelfallentscheidung zu der Beurteilung des Soldaten durch das Bundesverwaltungsgericht werden alle Beurteilungen auf Grundlage des kritisierten Beurteilungssystems rechtswidrig.

 

Beschluss vom 26. Mai 2009, Az.: BVerwG 1 WB 48.07

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